Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1 Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe durch die GEV an den Käufer. Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar. Sie müssen bei einer eventuellen Gegenbestätigung nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Abgeschlossene Verträge und diese Geschäfts- und Lieferbedingungen bleiben auch dann in Kraft, wenn einzelne Punkte daraus unwirksam werden.


2 Preisstellung

Preisgrundlage für von uns gelieferte Ersatzteile/Waren sind die jeweils tages­aktuellen Preise. Die Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer freibleibend ab Werk und können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Irrtum und/oder Preis­änderungen behalten wir uns vor.


3 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug werden die handelsüblichen Verzugszinsen berechnet. Unsere Rechnungen können nicht mit Gegenforderungenaufgerechnet werden.

4 Nachlieferungen und Lieferzeit

Leider lassen sich Nachlieferungen nicht immer vermeiden. Eine Lieferzeit ist nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurde. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, der GEV eine angemessene Nachlieferfrist (mind. 3 Wochen) einzuräumen. Nachlieferungen werden kostenfrei geliefert. Regresskosten oder Entschädigungen wegen verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

5 Lieferung

Ab einem Bestellwert von CHF 250.- liefern wir frei Haus, bei geringerem Bestellwert berechnen wir CHF 13.- für Versand und Verpackung. Der Mindest­­bestell­wert beträgt CHF 50,-; darunter wird ein Mindermengen­zuschlag von  CHF 10,- berechnet.

Die Beförderung der Ware zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Gefahr auch wenn frachtfreie Lieferung erfolgt.

6 Annullierungen und Bestelländerungen

Diese sind nur mit Zustimmung der GEV möglich. Die dabei entstehenden Kosten müssen vom Besteller getragen werden und werden von der GEV in Rechnung gestellt.


7 Rücksendungen

Rücksendungen müssen vor dem Versand mit der GEV vereinbart werden. Der Rückversand muss kostenfrei erfolgen. Die GEV ist berechtigt die Rücksendung nach Rücksprache selbst abzuholen oder den Versand selbst zu organisieren. Falsch bestellte Ware kann nach Vereinbarung mit der GEV gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15% (mindestens jedoch CHF 20.--) zuzüglich Hinfracht zurückgenommen werden. Wir behalten uns das Recht vor, eventuell Sonderabzüge anzubringen, z.B. Massanfertigungen oder wenn ein Artikel extra beschafft wurde.


8 Verpackungsmaterial

Von uns geliefertes Verpackungsmaterial nehmen wir nur zurück wenn es zu lasten des Absenders eingeschickt wird.


9 Vorbehalte

Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, auch in Eingebautem Zustand. Technische Änderungen, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten.


10 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist CH-4800 Zofingen.


11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist CH-Aarau. Es besteht Einigkeit darüber, dass diese Vereinbarung auch bei Wechsel-, Scheck- und Klagen aus dem Eigentumsrecht gilt.

Es gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht.

Zofingen, März 2011

 

GEV GmbH
Junkerbifangstrasse 18

4800 Zofingen

Tel.: 062 797 25 06
Fax: 062 797 25 07

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